AGB

§ 1 Sitz der Tanzschule Tanz – Länd und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Sitz der Tanzschule Tanz-Länd, Inhaber Anita Kubatschka ist 84028 Landshut, Ländgasse 137/138. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle durch das Tanz-Länd durchgeführten Veranstaltungen
 

§ 2 Unterrichtstage und -Zeiten

Die Unterrichtstage und -zeiten für den Kurs sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursplan ersichtlich. Es bleibt dem Tanz-Länd jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen oder durch einen anderen Tanzlehrer abhalten zu lassen sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.
 

§ 3 Haftungsausschluss

Der Aufenthalt in der Tanzschule und die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personenschäden aller Art wird keine Haftung übernommen.
 

§ 4 Kleiderablage

Die Kleiderablage im Tanz-Länd ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Säle. Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke wird eine Haftung nicht übernommen.
 
Nach der Versammlungsstättenverordnung, der die Tanzschulen unterliegen, ist ein Mitnehmen von Garderoben in den Saal und in die Sitzbereiche aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
 

§ 5 Getränke

Es ist nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mitzubringen und in den Räumen zu verzehren.
 

§ 6 Honorar

Das Honorar für die Tanzkurse ergibt sich aus dem Kursplan. Angegeben ist immer das Honorar für eine Person. Die telefonische oder schriftliche Anmeldung gilt als Reservierung. Das Honorar wird zur zweiten Kursstunde voll fällig. Die erste Stunde geht zu unseren Lasten, falls sie den Kurs nicht weiter belegen. Für einzelne von Ihnen wegen Krankheit, Urlaub etc. versäumten Stunden haben Sie das Recht auf eine Ersatzstunde in einem anderen Kurs.
 

§ 7 Clubmitgliedschaften

Für die Club-Mitgliedschaften gelten darüber hinaus gesonderte Vertragsergänzungen, die sich aus den Anmeldungen selbst ergeben. Diese beziehen sich in erster Linie auf Honorare, Unterrichtszeiten, Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Außerdem finden Sie alle ergänzenden Vertragsbedingungen für Clubanmeldungen im Internet unter www.tanz-länd.de. Auf Anforderung werden Ihnen die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Tanzclubs durch die Post zugeschickt.
 

§ 8 Internet-Anmeldungen

Für die Anmeldung zum Tanzkurs bzw. zum Tanzclub per Internet müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und die Hausordnung akzeptieren. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses setzen Sie bitte im Anmeldeformular einen Haken in die dafür vorgesehene Checkbox.
 
Mit Ihrer Anmeldung per Internet geben Sie gegenüber dem Tanz-Länd ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Tanzkurses bzw. Tanzclubs ab. Der Vertragsabschluss wird durch eine E-Mail bestätigt. Der Vertragstext auf Grundlage der Teilnehmerangaben wird nach Vertragsabschluss gespeichert.
 

§ 9 Widerrufsbelehrung bei Abgabe der Anmeldung per Fax, E-Mail oder Internet

A. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Tanz-Länd, Ländgasse 137/138, 84028 Landshut, Email: info@tanz-laend.de
 

B. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
 

C. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
 

§ 10 Rauchverbot

In der Tanzschule besteht in allen Räumen ein generelles Rauchverbot. Rauchverbot gilt für die Tanzstunden und für alle Veranstaltungen.
 

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Absprachen über kostenlose oder ermäßigte Kursbesuche, über Kursverschiebungen, über Honorarnachlässe außerhalb der veröffentlichten Rabatte, Kurs-Stornierungen oder Kündigungsfristen von Clubs können nicht die Tanzschulmitarbeiter treffen sondern nur die Tanzschulinhaberin Anita Kubatschka.
 

§ 12 Abweichende Vereinbarungen

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit.
 

§ 13 Hausordnung

Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kursus oder dem Tanzclub führen, ohne, dass ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.
 

§ 14 Rechtswirksamkeit

Sollten diese Geschäftsbedingungen in einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit.
 
Landshut, 12. November 2014
Anita Kubatschka
 
 

Hausordnung

der Tanzschule Tanz-Länd als Anlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

  1. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
  2. Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kurszeiten im Haus bleiben.
  3. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kursus führen.
  4. Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt.
  5. Um Nachbarn nicht zu stören, wird um Ruhe beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang und auf den Parkplätzen gebeten.
  6. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen im Eingangsbereich oder auf Gehwegen vor den Tanzschulen aus den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung heraus untersagt ist.
  7. Im Übrigen hat sich jeder Kurs- bzw. Club-Teilnehmer so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.